Wertschöpfung bleibt hier
Der Erlös aus dem geteilten Strom bleibt in der Gemeinde, statt an externe Anbieter zu gehen.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
Die LEG Ittigen bringt Haushalte und Betriebe in unserer Gemeinde zusammen, um lokal produzierten Strom gemeinsam zu nutzen — einfach, freiwillig und ohne dass Sie Ihren bestehenden Stromliefervertrag kündigen müssen.
Hintergrund
Stellen Sie sich vor, ein Nachbar hat eine Solaranlage auf dem Dach und produziert gerade mehr Strom, als er selbst braucht. Ohne LEG würde er diesen Überschuss gemäss Abnahmevertrag an die BKW verkaufen. Mit einer LEG verkauft er ihn stattdessen an die Gemeinschaft — zu einem Preis, den die LEG selbst festlegt und der aller Voraussicht nach höher liegt als das, was die BKW für eingespeisten Strom vergütet. Auf Ihrer BKW-Rechnung bleibt Ihr gesamter Strombezug sichtbar, aufgeteilt in den ganz normal bei der BKW bezogenen «Reststrom» und den innerhalb der LEG bezogenen Anteil. Für Letzteren verrechnet die BKW keinen Energiepreis — den regelt die LEG intern — gewährt aber auf die Netznutzung dieses Anteils einen Rabatt von 20 % bis 40 %, je nachdem wie nah die beteiligten Anschlüsse im Netz beieinander liegen. Messung, Systemdienstleistungen sowie gesetzliche und kommunale Abgaben bleiben davon unberührt und werden wie gewohnt verrechnet. Physikalisch fliesst der Strom dabei weiterhin über dieselben lokalen Leitungen — nur bei der Abrechnung wird unterschieden, was lokal geteilt wurde und was nicht. Ist gerade kein LEG-Strom verfügbar, läuft alles wie gewohnt über die BKW.
Möglich macht das die Revision des Stromversorgungsgesetzes (der sogenannte «Mantelerlass»), die der Bund per 2026 schweizweit eingeführt hat. Wer es genau nachlesen möchte: EnergieSchweiz erklärt das Modell im Detail, und unser Netzbetreiber BKW beschreibt es aus Netzsicht. Die LEG Ittigen setzt dieses Prinzip für unsere Gemeinde um — innerhalb eines Quartiers oder gemeindeweit, unabhängig davon, wo Sie wohnen oder arbeiten.
Der Erlös aus dem geteilten Strom bleibt in der Gemeinde, statt an externe Anbieter zu gehen.
Strom, der in der Nähe produziert wird, wird auch in der Nähe verbraucht — das entlastet Netz und Klima.
Sparrechner
Geben Sie Ihren Stromverbrauch, Ihren aktuellen BKW-Tarif und — falls vorhanden — Ihre Solaranlage ein. Der Rechner zeigt Ihnen die vollständige Beispielrechnung im Vergleich zu Ihrer heutigen BKW-Abrechnung.
Zum SparrechnerAblauf
Vom Registrieren bis zur ersten Abrechnung mit lokalem Anteil — vier Schritte.
Sie melden sich mit Ihren Angaben und Ihrem Messpunkt an — diesen finden Sie zum Beispiel auf Ihrer Stromrechnung.
Wir prüfen, ob Ihr Anschluss für die LEG in Frage kommt, etwa weil er im gleichen Netzgebiet liegt.
Bei genügend Teilnehmenden wird die LEG bei den zuständigen Stellen angemeldet.
Sie erhalten weiterhin eine reguläre Stromrechnung — neu mit ausgewiesenem lokalem Anteil.
Teilnahme
Mitmachen können grundsätzlich alle Haushalte und Betriebe in unserer Gemeinde — innerhalb eines Quartiers oder gemeindeweit. Voraussetzung ist in der Regel ein Anschluss im gleichen Netzgebiet unseres Netzbetreibers BKW wie die lokale Produktionsanlage; ob dies bei Ihnen zutrifft, prüfen wir nach der Registrierung.
Häufige Fragen
Nein, die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich.
Ja — auf zwei Arten. Wenn Sie Strom liefern (z. B. mit einer eigenen Solaranlage): Die LEG zahlt Ihnen aller Voraussicht nach mehr, als die BKW für eingespeisten Strom vergüten würde — den Preis legt die LEG selbst fest. Wenn Sie Strom beziehen: Für den innerhalb der LEG bezogenen Anteil verrechnet die BKW keinen Energiepreis (das regelt die LEG intern), gewährt aber einen Rabatt von 20 % bis 40 % auf die Netznutzung dieses Anteils, je nachdem wie nah die beteiligten Anschlüsse im Netz beieinander liegen. Messung, Systemdienstleistungen sowie gesetzliche und kommunale Abgaben bleiben davon unberührt. Die BKW zeigt die genaue Berechnung an einem Beispiel auf ihrer Seite zur LEG-Rechnung. Ihre persönliche Ersparnis berechnen Sie mit unserem Sparrechner.
Der Preis richtet sich nach den Energiepreisen der BKW und gilt einheitlich für den innerhalb der LEG eingespeisten wie auch den bezogenen Strom. Für 2027 wurde er auf 8 Rappen pro kWh festgelegt. Wie sich das für Sie persönlich auszahlt, zeigt Ihnen unser Sparrechner.
Für den Betrieb der LEG Ittigen wird bis auf Weiteres 1 Rappen pro kWh verrechnet — hälftig aufgeteilt zwischen den Mitgliedern, die einspeisen, und jenen, die beziehen.
Ja. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften sind Teil der Revision des Stromversorgungsgesetzes, die der Bund per 2026 schweizweit eingeführt hat — kein Alleingang unserer Gemeinde. Die rechtliche Grundlage ist im Bundesrecht festgehalten; die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom überwacht als Regulierungsbehörde die Umsetzung. Eine allgemeinverständliche Erklärung des Modells bietet EnergieSchweiz.
Nein. Sie behalten Ihren bestehenden Stromliefervertrag; die LEG ergänzt diesen um den lokal geteilten Anteil.
Ja, in der Regel ohne Weiteres: Sie haben als Mieterin oder Mieter einen eigenen Stromliefervertrag und entscheiden selbst, wie Sie Ihren Strom beziehen — die Vermieterschaft hat dabei nichts mitzureden. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Ihr Haus bereits als ZEV oder vZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) organisiert ist: Dann gibt es keinen eigenen Zählpunkt pro Wohnung, und die Teilnahme läuft über die Verwaltung dieses Zusammenschlusses.
Ausschliesslich zur Zuordnung Ihres Anschlusses zur LEG — für nichts anderes.
Rückfragen
Haben Sie Fragen zur LEG Ittigen, bevor Sie sich registrieren? Schreiben Sie uns.